Satzung und Ordnungen des Südbadischen Handballverbandes

Satzung und Ordnungen

Der SHV hat zur Erreichung seines satzungsmäßigen Zweckes Ordnungen, Richtlinien und Vereinbarungen erlassen, die in folgenden Fassungen Gültigkeit haben. Änderungen in digitaler Form, sowie Nachdruck sind verboten.

In den Ordnungen des SHV ist bei Personen aus redaktionellen Gründen manchmal nur die männliche Form gewählt. Gemeint sind in diesen Fällen immer weibliche und männliche Mitarbeiter, Mitglieder und Spieler.