Im Jahr 2005 wurden die Mitgliedsorganisationen des Landessportverbandes Baden-Württemberg über Maßnahmen zur Dopingprävention informiert und aufgefordert, Regelungen im Kampf gegen Doping zu treffen. Mit der Verabschiedung der Anti-Doping-Resolution durch die LSV-Mitgliederversammlung am 30. Juni 2007 hat der Landessportverband Baden-Württemberg seine bisher schon intensiven Bemühungen zur Dopingbekämpfung verstärkt. In der Folge wurden nun vom LSV-Präsidium Anti-Doping-Bestimmungen beschlossen, in deren Mittelpunkt Maßnahmen zur Dopingprävention durch den LSV und seine Mitgliedsorganisationen stehen.

Diese beinhalten u.a.:

  • Fortbildungsmaßnahmen durch den LSV für die mit der Dopingbekämpfung betrauten Mitarbeiter der Fachverbände. Als Referenten werden Fachleute benannt und eingesetzt (Referenten-Pool)
  • Aufstellung einer Liste von Medizinern (Ärzte-Pool) mit Erfahrung in der Doping-Bekämpfung und mit dem NADA-System durch den LSV
  • Intensivierung der Dopingthematik in der Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern
  • Ernennung eines Anti-Doping-Beauftragten aus jedem Fachverband
  • Aufklärungveranstaltungen für Trainer, Athleten, Eltern, Lehrer und Mediziner
  • Athletenvereinbarungen mit allen D- und D/C-Kader Mitgliedern verbunden mit der individuellen Beratung der Athleten.

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat ein Regelwerk formuliert, das auf der ganzen Welt gelten soll und einen fairen und gerechten Sport garantieren soll: den sogenannten WADA-Code. In Deutschland gilt die Version der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), der NADA-Code. Sportlerinnen und Sportler im Kadersystem müssen den Code zwar nicht auswendig lernen, sollten sich aber zumindest mit den wichtigsten Regeln vertraut machen. Auf der NADA-Homepage können alle Formulare und aktuellen Listen heruntergeladen werden.

Wichtig sind im Besonderen:

  • Beispielliste zulässiger Medikamente
  • Liste verbotener Wirkstoffe und Methoden
  • Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln
  • Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE/ATUE)

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist die übergeordnete Institution der Doping-Bekämpfung, die für alle Sportarten weltweit tätig ist. Das WADA-Programm und der WADA-Code haben die folgende Zielsetzung:

  • Schutz des Grundrechts der Athleten auf Teilnahme an dopingfreiem Sport und somit weltweite Förderung der Gesundheit, Fairness und Gleichbehandlung der Athleten
  • Sicherstellung harmonisierter, koordinierter und wirksamer Anti- Doping-Programme auf internationaler und nationaler Ebene zur Aufdeckung und Verhinderung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen sowie zur Prävention.

Der Code: Der Code ist das grundlegende und allgemeingültige Dokument, auf dem das Welt-Anti-Doping-Programm im Sport basiert. Zweck des Codes ist die Förderung der Anti-Doping-Anstrengungen durch die umfassende Harmonisierung der zentralen Elemente im Bereich der Dopingbekämpfung. Er soll detailliert genug sein, um eine vollständige Harmonisierung in den Bereichen zu erzielen, die einheitlich geregelt werden müssen, aber auch allgemein genug, um in anderen Bereichen eine flexible Umsetzung vereinbarter Anti-Doping-Grundsätze zu ermöglichen. Den ab 01.01.2009 gültigen WADA-Code in der deutschen Fassung finden Sie hier

Hinweis: Der offizielle Wortlaut des WADA-Codes wird in englischer und französischer Sprache von der WADA geführt und ist auf der Homepage der WADA http://www.wada-ama.org veröffentlicht. Im Falle widersprüchlicher Auslegungen hat die englische Version vorrang.

Bei Erkrankungen ist mitunter die Anwendung bestimmter Medikamente notwendig. Grundsätzlich sollte der Arzt jedoch Medikamente verschreiben, die nicht auf der Doping-Liste stehen. Ist dies nicht möglich muss der Athlet eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese muss vor dem Einsatz der Medikamente eingeholt werden.

Hierfür gibt es zwei Verfahren:

  • die TUE (Therapeutic Use Exemption) für (chronische) Krankheiten 
  • das vereinfachte Verfahren ATUE (Abbreviate Therapeutic Use Exemption) nur für den Einsatz der Beta-2-Agonisten Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin zur Inhalation und Glukokortikoide bei nicht-systemischer Anwendung

 

Weiterleitung zur Seite Mediathek Gemeinsam gegen Doping…...

Die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) wird mindestens einmal im Jahr überarbeitet und veröffentlicht und kann in englischer Sprache jederzeit auf der Homepage der WADA eingesehen werden. Für Deutschland gibt es jeweils eine offizielle Übersetzung im Bundesgesetzblatt.

Liste verbotener Wirkstoffe und Methoden

Sie gilt weltweit und nennt die Wirkstoffe und Methoden, die derzeit im Training und/oder Wettkampf verboten sind. Die Verbotsliste nennt auch die Substanzen, die nur in bestimmen Sportarten Beschränkungen unterliegen oder verboten sind. Bei bestimmten chronischen Krankheiten besteht die Möglichkeit, eine Medizinische Ausnahmegenehmigung zur Anwendung ansonsten verbotener Wirkstoffe zu erhalten.

Eine ausgewogene Mischkost ist auch für Leistungs- und Hochleistungssportler ausreichend, um den Energie- und Nährstoffbedarf zu decken. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass diese Sportlergruppen für sich eine erhöhte Nahrungsanforderung definieren, die sie nur mit Hilfe von Nahrungsergänzungsmitteln abzusichern glauben. Gegen die Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen in physiologischen Dosierungen ist nichts ein zu wenden, auch wenn nicht geklärt wurde, ob wirklich ein Defizit vorgelegen hat.

Neben physiolo­gischen Dosierungen werden im Sport jedoch auch Megadosen eingenom­men in der Hoffnung, mit Hilfe von Vitaminpräparaten die körperliche Leistungsfähigkeit steigern zu können. Dieser Effekt ist nach bisher vorlie­genden Untersuchungen weder gesichert noch zu erwarten. Bei ärztlich diagnostizierten Defiziten (in Frage kommen eigentlich nur Magnesium und Eisen) sollten Medikamente aus der Roten Liste verordnet werden.

Auf Grund zahlreicher Meldungen über verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme dieser Stoffe. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sollte demnach genau geprüft werden. Auf der sogenannten Kölner-Liste können "saubere" Nahrungsergängzungsmittel nachgelesen werden.