Beschlusslage zu § 10 SpO SHV (Schiedsrichterfehlstellen)
  10.08.2023 •     Verband , Amtl. Bekanntmachungen


Information für die Vereinsvertreter

Da es in jüngster Vergangenheit Irritationen rund um die Beschlusslage des SHV zu den Schiedsrichterfehlstellen (gerade auch im Jugendbereich) gab, hier eine kurze Darstellung der geltenden Lage:

  1. Nach der Diskussion auf dem Verbandstag vom 20.07.2019 wurde zu § 10 h) SpO SHV beschlossen, dass „in allen übrigen Spielklassen der Männer, Frauen, Jugend A männlich und weiblich je 1 Schiedsrichter zu melden ist (Der ursprüngliche Antrag des Präsidiums, auch die Jugend B und Jugend C männlich und weiblich in den übrigen Spielklassen mit einem Schiedsrichter zu belegen wurde mehrheitlich abgelehnt).
  2. Weiter wurde nur die Ziff. f) geändert: zusätzlich zur bestehenden Formulierung: „Jugendmannschaften auf Verbandsebene“ wurde eingefügt und  auf dem Verbandstag wirksam beschlossen: „Jugendmannschaften auf Bundes- und Verbandsebene haben je 1 Schiedsrichter zu stellen“.

Die derzeitige Fassung des § 10 SpO SHV entspricht also auch der Beschlusslage des SHV.

Ich hoffe, damit zur Klärung beigetragen zu haben.

 

C. Forcher

VP Recht