Beschlusslage zu § 10 SpO SHV (Schiedsrichterfehlstellen)
10.08.2023
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Verband
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Amtl. Bekanntmachungen
Da es in jüngster Vergangenheit Irritationen rund um die Beschlusslage des SHV zu den Schiedsrichterfehlstellen (gerade auch im Jugendbereich) gab, hier eine kurze Darstellung der geltenden Lage:
- Nach der Diskussion auf dem Verbandstag vom 20.07.2019 wurde zu § 10 h) SpO SHV beschlossen, dass „in allen übrigen Spielklassen der Männer, Frauen, Jugend A männlich und weiblich je 1 Schiedsrichter zu melden ist (Der ursprüngliche Antrag des Präsidiums, auch die Jugend B und Jugend C männlich und weiblich in den übrigen Spielklassen mit einem Schiedsrichter zu belegen wurde mehrheitlich abgelehnt).
- Weiter wurde nur die Ziff. f) geändert: zusätzlich zur bestehenden Formulierung: „Jugendmannschaften auf Verbandsebene“ wurde eingefügt und auf dem Verbandstag wirksam beschlossen: „Jugendmannschaften auf Bundes- und Verbandsebene haben je 1 Schiedsrichter zu stellen“.
Die derzeitige Fassung des § 10 SpO SHV entspricht also auch der Beschlusslage des SHV.
Ich hoffe, damit zur Klärung beigetragen zu haben.
C. Forcher
VP Recht